Warum und wann brauche ich ein Hörgerät?

Viele Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen verzichten aus Scham oder mit „Ich-höre-schon-noch-genug“ - Argumenten auf ein Hörgerät. Doch das ist ein Fehler: Denn das Gehirn verlernt das Einordnen von Geräuschen rasch. Der HNO-Arzt diagnostiziert, welche Ursachen das verminderte Hörvermögen hat. Dazu gehört z.B. auch eine in die Familie zurückführende Anamnese, denn es könnte eine vererbte Schwerhörigkeit vorliegen. Sobald die Ursache diagnostiziert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Hören zu verbessern.

Mittels Hörtest (er dauert, je nach subjektiver oder medizinisch indizierter Fragestellung ca. 30 Minuten) wird der Hörstatus bewertet. Anschliessend bespricht der Arzt das Ergebnis und berät hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Einerseits kann dies der Einsatz eines Hörgerätes sein, aber auch operative Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Gemeinsam mit dem HNO-Arzt und ggfls. einem Hörgeräte-Akustiker wird eine Lösung gefunden, die zur Verbesserung er Lebensqualität beiträgt. Ist das Tragen eines Hörgerätes indiziert, muss man sich an den «neuen» Höreindruck erst gewöhnen, weil die Umwelt plötzlich wieder deutlicher (und lauter) wahrgenommen wird. Moderne Hörgeräte sind äusserst leistungsfähig und mittlerweile optisch wenig auffällig. In den vergangenen Jahren ist durch Fortschritte in der Entwicklung von Hörimplantaten eine Erweiterung der Indikation von Hörsystemen erfolgt.

Durch implantierbare Hörsysteme ist es möglich, alle Formen der Innenohrschwerhörigkeit zu versorgen und damit dem Patienten zusätzliche Behandlungsoptionen anzubieten. Wesentliche Voraussetzung für das Verwenden konventioneller Hörgeräte sowie einem Teil der implantierbaren Hörgeräte ist hierbei das Vorhandensein von sogenannten inneren Haarsinneszellen. Hierbei handelt es sich um sensorische Zellen in der Hörschnecke, welche schallinduzierte Bewegungen in ein elektrisches Signal umwandeln und über den Hörnerv in das Gehirn weiterleiten.

Nicht nur bei älteren Leuten, sondern auch bei der jungen Generation zeigt sich ein steigender Bedarf bei der Versorgung mit Hörgeräten. Für Patienten, die ein Hörgerät tragen, empfiehlt sich spätestens alle 3 Jahre eine Kontrolluntersuchung beim HNO-Facharzt.

AHV-Zuschuss Hörgeräte

Liebe Patientinnen und Patienten,
wie bereits angekündigt, wird die AHV ab 1. Juli 2018 definitiv für Hörgeräte und implantierbare Hörsysteme eine Pauschale für die Versorgung an beiden Ohren ausrichten. Diese neue Regelung tritt per 1. Juli 2018 in Kraft, so dass sich Patienten auch erst ab 1. Juli 2018 für eine Erstversorgung oder Wiederversorgung bei der AHV anmelden dürfen, um die neue Regelung in Anspruch nehmen zu können.

Hörgeräteversorgung

Ab 1. Juli 2018 wird auch bei der AHV zwischen einer einseitigen und einer beidseitigen Hörgeräteversorgung unterschieden. Die beidseitige AHV-Pauschale beträgt 75% der IV-Pauschale; dies entspricht CHF 1237.50. Die einseitige AHV-Pauschale beträgt wie bisher CHF 630.

Ein anerkannter ORL-Expertenarzt stellt in der vor jeder Versorgung obligatorischen Expertise fest, ob eine einseitige oder eine beidseitige Versorgung indiziert ist.

Wie bisher, vergütet die AHV ausschliesslich einen Beitrag für die Hörgeräteanpassung und deren Service, wie z.B. Reinigung der Hörgeräte, jedoch nicht für weitergehenden Leistungen wie z.B. Reparaturen oder Batterien.

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Marktstrasse 7
CH-6060 Sarnen

+41 41 660 9494

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